Beitragsordnung

§ 1 Allgemeines
Die Gebührenordnung regelt die finanziellen Beiträge der Mitglieder des Bernburger Bären Grass eV. Sie ist Bestandteil der Vereinssatzung und wurde von der Mitgliederversammlung beschlossen.

§ 2 Eintrittsgeld
(1) Jedes neue Mitglied ist verpflichtet, ein einmaliges Eintrittsgeld in Höhe von 20,00€ (zwanzig Euro) zu entrichten.
(2) Das Eintrittsgeld ist bei der Anmeldung zur Mitgliedschaft im Bernburger Bären Grass e.V. fällig und unabhängig von der Dauer der Mitgliedschaft.

§ 3 Monatsbeitrag
(1) Jedes Mitglied ist zur Zahlung eines Monatsbeitrags in Höhe von 30,00€ (dreißig Euro) verpflichtet.
(2) Der Monatsbeitrag ist jeweils zum ersten Tag des Monats fällig und im Voraus zu entrichten.
(3) Bei Eintritt während des laufenden Monats ist der volle Monatsbeitrag zu entrichten.

§ 4 Zahlungsmodalitäten
(1) Mitglieder erteilen dem Verein zum Zwecke der Einziehung der Beiträge ein SEPA-Lastschriftmandat, richten einen Dauerauftrag ein oder bezahlen bei dem/der Schatzmeister/-in in BAR. Eingegangene Zahlungen werden vom Schatzmeister dokumentiert.

(2) Als Verwendungszweck sind der Name des Mitglieds und der Zahlungsgrund (z.B. „Eintrittsgeld“ oder „Monatsbeitrag“) anzugeben.

§ 5 Ermäßigungen und Befreiungen
(1) In begründeten Einzelfällen kann der Vorstand auf schriftlichen Antrag hin eine Ermäßigung oder Befreiung von der Beitragspflicht gewähren.

§ 6 Änderungen der Gebührenordnung
Änderungen der Gebührenordnung können nur von der Mitgliederversammlung beschlossen werden.

§ 7 Inkrafttreten
Diese Gebührenordnung tritt mit der Beschlussfassung durch den Vorstand in Kraft.

Beschlossen auf der Mitgliederversammlung des Bernburger Bären Grass am 14.05.2023.